CDU Stadtverband Zossen

CDU Teltow-Fläming fordert Entbürokratisierung des Mindestlohngesetzes

Hierzu erklärt der Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Teltow-Fläming, Danny Eichelbaum:
 
"Seit dem 1. Januar gilt der branchenübergreifende, gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Gerade für die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Teltow-Fläming, die 80% der Arbeitsplätze im Landkreis stellen, hat das Gesetz zu einem enormen bürokratischen Mehraufwand geführt. Bundesarbeitsministerin Andrea  Nahles ( SPD)  schießt mit der Mindestlohn-Dokumentation deutlich übers Ziel hinaus.

So gelten für Unternehmen mit dem neuen Mindestlohngesetz  umfangreiche Dokumentations-und Kontrollpflichten. Die Betriebe sind verpflichtet, den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen, die als Minijobber bei ihnen tätig sind. Das trifft besonders unsere landwirtschaftlichen Unternehmen, die Saisonkräfte für die Ernte einstellen, aber auch unsere gemeinnützigen Vereine, die geringfügig Beschäftigte angestellt haben. Verschärfte Aufzeichnungspflichten gelten zukünftig für das Baugewerbe, das Gaststätten-und Beherbungsgewerbe, das Personenbeförderungsgewerbe, das Speditions-und Transportgewerbe, die Forstwirtschaft, das Gebäudereinigungsgewerbe sowie die Fleischwirtschaft. Hier ist ein Bürokratie-Monster entstanden.

Danny Eichelbaum MdL
Wenn die Arbeitgeber ab diesem Jahr die  Dauer und das  Ende der Arbeitszeit dokumentieren und für zwei Jahre nachweisen müssen, ist die staatliche Bevormundung und Überbürokratisierung nun auch bei den Unternehmen endgültig traurige Realität geworden. Die Schaffung von 1.600 neuen Stellen beim Zoll zur Dokumentationsprüfung des Mindestlohns kommt einer bürokratischen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme durch den Staat gleich. Es darf nicht sein, dass die Unternehmen unter einen Generalverdacht mit Beweislastumkehr gestellt werden und unverhältnismäßige Dauerkontrollen zu ertragen haben.
 
Wir fordern die Bundesregierung auf, dringend eine Entbürokratisierung des Mindestlohngesetzes vorzunehmen.
 
Hintergrund:
Nach dem Jahresbericht des Normenkontrollrates haben die Gesetze, die zwischen Juli 2013 und Juni 2014 in Deutschland erlassen wurden, die Wirtschaft, die Bürger und die Verwaltungen enorm finanziell belastet. Am teuersten unter den 303 überprüften Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung war mit 9,7 Milliarden Euro das Mindestlohngesetz.