CDU Stadtverband Zossen

Gerichtsreform ist noch lange nicht vom Tisch

Das Amtsgericht Zossen ist nur vorerst gerettet und der Erfolg hat immer viele Väter. Jeder möchte den Erhalt des Zossener Gerichtes gerne für sich verbuchen. Es war ja auch eine gemeinsame Arbeit, jeder an seiner Front, wodurch der unsägliche Gesetzentwurf zur Schließung der Gerichte in Brandenburg vom Tisch genommen werden konnte.

Die Justizministerin (CDU) sollte Einsparvorgaben des Finanzministers (SPD) umzusetzen, nur das Volk wollte diesen bürgerfernen Schließungsentwurf einfach nicht mittragen. Hinter den Kulissen wurden viele Aktivitäten und Fäden gezogen und nicht zuletzt hat der Zossener CDU Vorsitzende Hermann Kühnapfel in den letzten Monaten seine komplette Landespartei und alle CDU Landtagsabgeordneten intensiv mündlich sowie schriftlich aufgefordert und überzeugt, sich für den Erhalt des Gerichtstandortes Zossen einzusetzen, bis er die Mehrheit innerhalb der CDU Fraktion gegen die Schließung gesichert sah. Da bewirkte auch der verzweifelte Dementierungsversuch eines Einzelnen in der Presse zum Glück nichts mehr. Die Mehrheit in der CDU Fraktion für den Erhalt des Gerichtsstandortes Zossen stand Anfang Januar 2009 felsenfest. Da diese Erkenntnis wohl gleichzeitig auch in der SPD Fraktion gereift war, konnte der Vorstoß der CDU Landesvorsitzenden Frau Prof. J. Wanka, die Gerichtsreform zurückzuziehen, von Herrn Platzeck als gemeinsamer Wille mitgetragen werden.

Manche mögen sich zurücklehnen und denken: Ein Erfolg auf der ganzer Linie? Aber: Mitnichten!!

Einen Tag später wurden wir von Herrn Platzeck (SPD) und seinem Finanzminister Speer über die Zeitung informiert, dass der Gesetzentwurf der SPD sowieso nicht weit genug ging. Die Einsparungen müssen größer werden und deswegen wird die Gerichtsreform nach der Landtagswahl im September 2009 von der SPD erneut aufgegriffen. Zur Erinnerung, ursprünglich sollten 11 Gerichte im Land Brandenburg, statt der zuletzt vorgesehenen 4 Gerichte, geschlossen werden. Die Bürgernähe der Gerichte soll nach der Landtagswahl also wegen noch höherer Einsparforderungen der SPD erneut geopfert werden. Zurzeit gibt es somit nur einen minimalen Zeitgewinn.

Und genau an dieser Stelle legte der Vorsitzende der CDU Zossen Hermann Kühnapfel sein Veto ein. Den Antrag, den er an die CDU Landespartei zum dauerhaften Erhalt des Zossener Gerichtsstandortes gestellt hat, konnte er über den am 17. Januar 2009 stattgefundenen 22. CDU-Landesparteitag erfolgreich durchsetzen. Nach viel Überzeugungsarbeit und mit tatkräftiger Unterstützung der Kreis-CDU ist es gelungen, dass die 212 Delegierten des Parteitages dem Antrag der CDU Zossen und dem Votum der Antragskommission einstimmig zugestimmt haben. Nach diesem Votum ist die Sicherung der Gerichtsstsandorte in das Landeswahlprogramm der CDU Brandenburg einzuarbeiten. Damit wäre der Grundstein für eine zukünftige Sicherung des Zossener Gerichtstandortes, aus Sicht der CDU, auch für die Zeit nach der Wahl 2009 gelegt. Endgültige Sicherheit gibt es jedoch nur, wenn auch die SPD und Die Linke einen ähnlichen Anker in ihren Parteien setzen würden. Sofern Ihnen das Thema auf Dauer genau so wichtig wäre, wie der CDU. Dies dürfte nach den Aussagen von Herrn Platzeck und Herrn Speer jedoch sehr unwahrscheinlich sein.